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Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Wünschen danach, wie das über lange Jahre erarbeitete Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Rechtzeitig sollten zu Lebzeiten die Weichen dafür gestellt werden, wie die Aufteilung des Vermögens einmal erfolgen soll. Die richtige Einsetzung von Erben und von durch Vermächtnisse Begünstigten kann später einmal den Personen, die vorrangig bedacht werden sollen, viel Geld und viel Ärger ersparen. Insbesondere im Erbrecht ist die eindeutige und unmissverständliche Formulierung des letzten Willens von überragender Bedeutung, da nach dem Tod des Erblassers sein wahrer Wille nur noch schwer erforscht werden kann. Missverständliche Formulierungen können zu ungewünschten und kostspieligen Ergebnissen führen. Manche Ergebnisse lassen sich auch nicht durch letztwillige Verfügungen erreichen. So kann beispielsweise die Übertragung von Vermögen bereits einige Jahre vor dem Tod an den gewünschten Empfänger dazu führen, dass unliebsame nahe Verwandte, denen man durch Testament etwa nicht den gesetzlichen Pflichtteil (immerhin noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) entziehen könnte, keinen Anteil am Vermögen erhalten. |
Häufig stehen sich Angehörige von Erbengemeinschaften bei teilweise höchst streitigen Auseinandersetzungen des Nachlasses gegenüber.
Nahe Angehörige, die enterbt wurden, müssen gegen Erbschleicher kämpfen.
Langjährige Lebensgefährten, die auf ernsthaften Wunsch des Erblassers zu testamentarischen Erben eingesetzt wurden, müssen sich gegen enterbte Angehörige des Erblassers, von denen Jahre lang nichts zu sehen war, wehren, die Pflichtteilsansprüche geltend machen oder gar ein Testament anfechten.
Schließlich gibt es noch die Fälle, in denen die Schulden des Erblassers das vorhandene Vermögen übersteigen.
In derartigen Fällen müssen schnell die richtigen Entscheidungen getroffen werden, um nicht als Erbe finanzielle Einbußen zu erleiden.
Ihr Anliegen im Bereich des Erbrechts bearbeiten in unserer Kanzlei gerne